1.1 Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen von RS Consulting e.K. in Bezug auf die angebotenen Produkte und Dienstleistungen von RS Consulting e.K. Sie dienen der Regelung der Rechtsbeziehung zwischen RS Consulting e.K. und dem Kunden, der die Dienstleistung von RS Consulting e.K. in Anspruch nimmt.
1.2 Die Angebote der Produkte richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler sind.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Produktpalette von RS Consulting e.K. Spezielle Regelungen zu einzelnen Produkten sind ebenfalls hier aufgeführt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit unter www.consulting-rs.de/AGBs abrufbar und können dort vom Kunden eingesehen, gespeichert und/oder ausgedruckt werden.
1.4 Auf die Vertragsbeziehung finden ausschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Produktpalette von RS Consulting e.K. Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn RS Consulting e.K. ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.
1.5 Individualvereinbarungen zwischen RS Consulting e.K. und dem Kunden gehen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von RS Consulting e.K. vor, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurden. Hierzu gehören Vereinbarungen auf der Auftragsbestätigung von RS Consulting e.K. oder bei der Rechnungsstellung RS Consulting e.K.
1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, derer sich RS Consulting e.K. zur Erfüllung der geschuldeten Leistung bedient, gelten nur insoweit, als auf deren Geltung explizit einer ergänzenden Erklärung des jeweiligen Produkts hingewiesen wurde bzw. der Kunde diese zur Nutzung der einzelnen Produkte akzeptieren muss. Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter einerseits und diesen allgemeinen andererseits, gehen die Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zweifel vor.
2.1 RS Consulting e.K. ist berechtigt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an etwaige Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich sind. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sind.
2.2 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und zum Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so steht RS Consulting e.K. ein Sonderkündigungsrecht der bereits erteilten Aufträge. Die RS Consulting e.K. hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform auszuüben.
3.1 Die beauftragten Produkte können nach Vertragsschluss geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch nicht schlechter gestellt wird und von dem ursprünglichen Produkt nicht deutlich zum Nachteil des Kunden abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn technische Neuerungen für die geschuldeten Leistungen angewendet werden, die die Stabilität und die Sicherheit von IT-Systemen oder von eingesetzten Erfüllungsgehilfen von RS Consulting e.K. dauerhaft beeinträchtigt sind, oder wenn Dritte, von denen RS Consulting e.K. für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
3.2 RS Consulting e.K. ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang anzupassen, wie die Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen RS Consulting e.K. für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich auch in dem Maß, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben veranlasst ist.
3.3 Änderungen der Produkte oder deren Preise werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und zum Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Änderung, so ist RS Consulting e.K. berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu beenden. RS Consulting e.K. hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Widerspruch des Kunden auszuüben.
4.1 Der Kunde erteilt unter frei wählbarer Form einen für ihn verbindlichen Auftrag über das von ihm gewünschte Produkt. Dieser Auftrag kann auch mündlich vom Kunden erteilt werden. Die Auftragserteilung erfolgt unter Zugrundelegung des vereinbarten Preises, dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird auf Wunsch des Kunden von RS Consulting e.K. bestätigt.
4.2 Formelle und/oder automatische Auftragsbestätigungen werden in der Regel nicht ausgestellt. Sofern der Kunde es wünscht, wird ein Bestätigungsschreibens in Textform RS Consulting e.K. erstellt. Ebenso bedürfen weitere Vereinbarungen einer Bestätigung in Textform durch RS Consulting e.K.
4.3 Der Vertrag kommt zustande, sofern RS Consulting e.K. nicht innerhalb einer angemessenen Frist (maximal 1 Woche) widerspricht.
4.4 Mit der Bestellung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger bzw. Freiberufler zu sein. Ferner versichert der Kunde, dass er alle Angaben zu Vertragsdaten, die bei Vertragsschluss erhoben werden, vollständig und wahrheitsgemäß gemacht hat. Solche Vertragsdaten sind insbesondere Angaben über die Firma des Kunden, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, eMail-Adresse, Telefonnummer und Kontoverbindung. Darüber hinaus versichert der Kunde, über sämtliche, für die Auftragsdurchführung erforderlichen, Rechte zu verfügen. Hierzu zählen insbesondere Rechte in Bezug auf Berufs-, Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Datenschutz- sowie Namensrechte. Stellt der Kunde Fotos oder andere Materialien an RS Consulting e.K. zur Verfügung, bestätigt der Kunde, dass er über die benötigten Rechte auf all diese Materialien verfügt. Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hier gesondert hingewiesen.
4.5 RS Consulting e.K. ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder von bereits bestehenden Verträgen zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
4.6 Ein Rücktrittsrecht von RS Consulting e.K. besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden.
5.1 RS Consulting e.K. bietet dem Kunden verschiedene Produkte an, um die digitale Präsenz des Kunden zu steigern. Hierzu zählen alle Produkte, die auf der Internetseite von RS Consulting e.K. beschrieben sind. Darüber hinaus können auch individuelle Produkte oder Leistungen vereinbart werden. Vertragsgegenstand ist das jeweils vom Kunden erworbene Produkt, welches sich aus der Bestätigung oder der Rechnung von RS Consulting e.K. ergibt.
5.2 Bestandteil des Vertrages sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
5.3 Die Leistung der einzelnen Produkte erbringt RS Consulting e.K. je nach Vereinbarung.
5.4 Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. RS Consulting e.K. übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Produkte von RS Consulting e.K. die vom Kunden gewünschten Erfolge (wirtschaftliche oder sonstige) erreicht werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Keinesfalls ist ein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
5.5 Webseiten-Erstellung
5.5.1 Gibt ein Kunde eine Webseitenerstellung bei RS Consulting e.K. in Auftrag, übernimmt RS Consulting e.K. die Gestaltung und Erstellung der Webseite nach Kundenwunsch und technisch machbaren Möglichkeiten zum individuell vereinbarten Preis. RS Consulting e.K. kümmert sich um die Webseiten-Struktur und die Erstellung der gewünschten Seiten. Auf dieser Basis erhält der Kunde eine vollständig gestaltetet und individuelle Webseite. RS Consulting e.K. entscheidet über das verwendete CMS-System der Seite. Da die Webseite im Auftrag des Kunden für den Kunden erstellt wird, ist er Kunde der Eigentümer und erhält auf Wunsch die Zugangsdaten und Administratorrechte zur Webseite. Da RS Consulting e.K. kein Hosting übernimmt, muss sich der Kunde selbst um einen entsprechenden Dienstleister kümmern. Hierzu berät RS Consulting e.K. lediglich.
5.5.2. Abnahme der Webseite. Nach Livestellung gilt die Webseite als abgenommen. Eine separate Abnahmevereinbarung wird nicht geschlossen. Die Webseite gilt als bereits abgenommen, wenn sie von RS Consulting e.K. im laufenden Betrieb (Webseite ist im Internet live unter der Domain des Kunden während der Erstellung erreichbar) für den Kunden erstellt wird.
5.5.3 Für die inhaltliche Ausgestaltung der Webseite und die datenschutzkonformen Formulierungen zusätzlicher Rechtstexte wie das Impressum und die Datenschutzerklärung, sowie die Implementierung zusätzlicher Tools (Cookie-Banner o.ä.) ist ausschließlich der Kunde allein verantwortlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Punkt 4.4. (Rechte an zur Verfügung gestellten Materialien wie Bilder usw.) dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen expliziert auch für die Webseitenerstellung gilt.
Zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem Auftragnehmer (RS Consulting e.K.)
6.1 Allgemeine Bestimmungen und Vertragsgegenstand
6.1.1 Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer (Art. 28 DSGVO). Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Auftraggeber.
6.1.2 Inhalt des Auftrags, Kategorien betroffener Personen und Datenarten sowie Zweck der Vereinbarung sind Anlage 1 zu entnehmen.
6.1.3 Die Verarbeitung der Daten durch den Auftragnehmer findet ausschließlich auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens statt. Die Verarbeitung außerhalb dieser Staaten erfolgt nur unter den Voraussetzungen von Kapitel 5 der DSGVO (Art. 44 ff.) und mit vorheriger Zustimmung oder nach vorheriger Weisung des Auftraggebers.
6.2 Vertragslaufzeit und Kündigung des AV-Vertrages
Der vorliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Weisungen des Auftraggebers
6.3.1 Dem Auftraggeber steht ein umfassendes Weisungsrecht in Bezug auf Art, Umfang und Modalitäten der Datenverarbeitung ggü. dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, falls der Auftragnehmer der Auffassung ist, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Wird eine Weisung erteilt, deren Rechtmäßigkeit der Auftragnehmer substantiiert anzweifelt, ist der Auftragnehmer berechtigt, deren Ausführung vorübergehend auszusetzen, bis der Auftraggeber diese nochmals ausdrücklich bestätigt oder ändert. Besteht die Möglichkeit, dass der Auftragnehmer durch das Befolgen der Weisung einem Haftungsrisiko ausgesetzt wird, kann die Durchführung der Weisung bis zur Klärung der Haftung im Innenverhältnis – oder bis zu einer Einräumung sonstiger angemessener Sicherheiten durch den Auftraggeber zur Abwendung von Schäden des Auftragnehmers – ausgesetzt werden.
6.3.2 Eine von den Weisungen oder ohne Weisungen des Auftraggebers abweichende Verarbeitung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer nach dem Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten zur Datenverarbeitung verpflichtet ist. Im Falle einer solchen Verarbeitung, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Verarbeitung, es sei denn, dass das betreffende Recht der Europäischen Union oder des Mitgliedstaates eine solche Mitteilung aufgrund eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet; in diesem Fall erfolgt die Mitteilung unverzüglich, sobald die rechtlichen Hindernisse nicht mehr bestehen.
6.3.3 Weisungen sind grundsätzlich schriftlich oder in einem elektronischen Format (z.B. per E-Mail) zu erteilen. Mündliche Weisungen sind in begründeten Einzelfällen zulässig und werden vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder in einem elektronischen Format bestätigt. In der Bestätigung ist ausdrücklich zu begründen, warum keine Weisung in Textform erfolgen konnte. Der Auftragnehmer hat Person, Datum und Uhrzeit, der durch den Auftraggeber erteilten Weisung in angemessener Form zu dokumentieren.
6.3.4 Der Auftraggeber benennt auf Verlangen des Auftragnehmers eine oder mehrere weisungsberechtigte Personen. Personelle Änderungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
6.4 Kontrollbefugnisse des Auftraggebers
6.4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig, im erforderlichen Umfang, zu kontrollieren. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Kontrollmaßnahmen verhältnismäßig sind und den Betrieb des Auftragnehmers nicht mehr als erforderlich beeinträchtigen.
6,4.2 Die Ergebnisse der Kontrollen und Weisungen sind vom Auftraggeber in geeigneter Weise zu
protokollieren.
6.5 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
6.5.1 Die Verarbeitung der vertragsgegenständlichen Daten durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen in Verbindung mit den ggf. erteilten Weisungen des Auftraggebers. Eine hiervon abweichende Verarbeitung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer nach dem Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten zur Datenverarbeitung verpflichtet ist. Im Falle einer solchen Verarbeitung, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Verarbeitung, es sei denn, dass das betreffende Recht der Europäischen Union oder des Mitgliedstaates eine solche Mitteilung aufgrund eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet; in diesem Fall erfolgt die Mitteilung unverzüglich, sobald die rechtlichen Hindernisse nicht mehr bestehen.
6.5.2 Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen
Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Vor der Unterwerfung unter die
Verschwiegenheitspflicht dürfen die betreffenden Personen keinen Zugang zu den vom Auftraggeber
überlassenen personenbezogenen Daten erhalten.
6.6. Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragnehmer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus festgelegt und diese in Anlage 2 dieses Vertrags festgehalten. Die dort beschriebenen Maßnahmen wurden unter Beachtung der Vorgaben nach Art. 32 DSGVO ausgewählt. Der Auftragnehmer wird die technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig und anlassbezogen überprüfen und anpassen.
6.7 Unterstützungspflichten vom Auftragnehmer
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber gem. Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO bei dessen Pflichten zur
Wahrung der Betroffenenrechte aus Kapitel III, Art. 12 – 22 DSGVO, unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Erteilung von Auskünften und die Löschung, Berichtigung oder Einschränkung personenbezogener Daten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber ferner gem. Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO bei dessen Pflichten nach Art. 32-36 DSGVO (insb. Meldepflichten) unterstützen. Die Reichweite dieser Unterstützungspflichten bestimmt sich im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Informationen, die dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen.
6.8 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subunternehmer)
6.8.1 Der Auftragnehmer ist zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subunternehmern) berechtigt. Alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bestehenden Subunternehmerverhältnisse des Auftragnehmers sind diesem Vertrag abschließend in Anlage 3 aufgeführt. Für die in Anlage 3 aufgezählten Subunternehmer gilt die Zustimmung mit Abschluss dieses Vertrags als erteilt.
6.8.2 Beabsichtigt der Auftragnehmer den Einsatz weiterer Subunternehmer, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber rechtzeitig – spätestens jedoch zwei Wochen – vor deren Einsatz in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. Der Auftraggeber hat nach dieser Mitteilung zwei Wochen Zeit, der Hinzuziehung des/der Subunternehmer zu widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Hinzuziehung des/der Subunternehmer(s) als genehmigt. In dringenden Fällen (z.B. bei kurzfristig benötigten Fehleranalysen oder Mängelbeseitigungen), kann der Auftragnehmer die Anzeige- und Widerspruchsfrist für Subunternehmer angemessen verkürzen. Erfolgt ein fristgerechter Widerspruch, dürfen die betroffenen Subunternehmer nicht eingesetzt werden. Widersprüche sind nur zulässig, wenn der Auftraggeber begründete Anhaltspunkte dafür hat, dass durch den Einsatz des Unterauftragnehmers die Datensicherheit oder der Datenschutz eingeschränkt würde, die Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen gefährdet wäre und/oder sonstige berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen; die entsprechenden Verdachtsmomente sind dem Widerspruch beizufügen.
6.8.3 Subunternehmer werden vom Auftragnehmer unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben ausgewählt. Sämtliche Verträge zwischen Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer) und Unterauftragsverarbeiter (Subunternehmer) müssen den gesetzlichen Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag genügen; dies betrifft insbesondere die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO im Betrieb des Subunternehmers Nebenleistungen, welche der Auftragnehmer zur Ausübung von geschäftlichen Tätigkeiten in Anspruch nimmt, stellen keine Unterauftragsverhältnisse im Sinne des Art. 28 DSGVO dar. Nebentätigkeiten in diesem Sinne sind insbesondere Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zur Hauptleistung, Post- und Transportdienstleistungen sowie sonstige Maßnahmen, welche die Vertraulichkeit und/oder
Integrität der Hard- und Software sicherstellen sollen und keinen konkreten Bezug zur Hauptleistung
aufweisen. Der Auftragnehmer wird jedoch auch bei diesen Drittleistungen die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzstandards (insbesondere durch entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen) sicherstellen.
6.8.4 Sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftragsverarbeiter (Subunternehmer) müssen den Anforderungen dieses Vertrags und den gesetzlichen Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag genügen.
6.8.5 Die Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen
Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO gegeben sind und der Auftraggeber zugestimmt hat.
6.8.6 Allgemeines zur Leistungsunterbringung durch Dritte (Subunternehmer)
RS Consulting e.K. ist stets dazu berechtigt, sich zur Erbringung der geschuldeten Leistung Dritter (Subunternehmer) zu bedienen. Der Kunde erklärt sich hiermit mit Auftragserteilung einverstanden.
6.8.7 Auch in einem solchen Fall gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus gelten in einem solchen Fall auch ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Subunternehmers, soweit deren Geltung der Kunde, für die der Produkte akzeptieren muss.
6.8.8 Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter einerseits und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen anderseits, gehen im Zweifel diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
6.9 Mitteilungspflichten des Auftragnehmers
6.9.1 Verstöße gegen diesen Vertrag, gegen Weisungen des Auftraggebers oder gegen sonstige
datenschutzrechtliche Bestimmungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen; das gleiche gilt bei Vorliegen eines entsprechenden begründeten Verdachts. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Verstoß vom Auftragnehmer selbst, einer beim Auftragnehmer angestellten Person, einem Subunternehmer oder einer sonstigen Person, die der Auftragnehmer zur Erfüllung vertraglicher Pflichten eingesetzt hat, begangen wurde.
6.9.2 Ersucht ein Betroffener, eine Behörde oder ein sonstiger Dritter den Auftragnehmer um Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung, wird der Auftragnehmer die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten und das weitere Vorgehen mit ihm abstimmen.
6.9.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn Aufsichtshandlungen oder sonstige Maßnahmen einer Behörde bevorstehen, von denen auch die Verarbeitung, Nutzung oder Erhebung der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten betroffen sein könnten. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über alle Ereignisse oder Maßnahmen Dritter zu informieren, durch welche die vertragsgegenständlichen Daten gefährdet oder beeinträchtigt werden könnten.
6.10 Vertragsbeendigung, Löschung und Rückgabe der Daten
Nach Abschluss der vertragsgegenständlichen Datenverarbeitung bzw. nach Beendigung dieses Vertrags hat der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers zu löschen oder zurückzugeben, sofern für den Auftragnehmer keine rechtliche Verpflichtung zur Speicherung der betreffenden Daten mehr besteht (z.B. gesetzliche Aufbewahrungsfristen).
6.11 Datengeheimnis und Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer ist unbefristet und über das Ende dieses Vertrages hinaus verpflichtet, die im Rahmen der vorliegenden Vertragsbeziehung erlangten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Mitarbeiter mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen und Geheimnisschutzregeln vertraut zu machen und sie zur Verschwiegenheit zu verpflichten, bevor diese ihre Tätigkeit beim Auftragnehmer aufnehmen.
6.12 Schlussbestimmungen des Vertrages über die Auftragsverarbeitung
6.12.1 Änderungen dieses Vertrags und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Form, die eindeutig erkennen lässt, dass und welche Änderung oder Ergänzung der vorliegenden Bedingungen durch sie erfolgen soll.
6.12.2 Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
6.12.3 Sollte sich die DSGVO oder sonstige in Bezug genommenen gesetzlichen Regelungen während der Vertragslaufzeit ändern, gelten die hiesigen Verweise auch für die jeweiligen Nachfolgeregelungen.
6.12.4 Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
6.12.5 Sämtliche Anlagen sind Vertragsbestandteil der AGBs und sowohl die AGBs als auch die Anlagen bedürfen durch die Anerkennung der AGBs keine separate Unterschrift, außer der Auftraggeber widerspricht diesen AGBs. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe von 3 Wochen, gelten die AGBs als akzeptiert.
6.13. Anlagen zu 6.
6.13.1 Auftragsdetails
Leistungen, bei denen Daten im Auftrag verarbeitet werden | Verarbeitete Datenarten | Betroffene Personenkategorien |
Wartung von Webseiten | · IP-Adressen von Webseitenbesuchern · Eingaben im Kontaktformular · Analysen von Nutzerverhalten | Webseitenbesucher des Auftraggebers |
Webhosting | · IP-Adressen von Webseitenbesuchern · Eingaben im Kontaktformular · Analysen von Nutzerverhalten | Webseitenbesucher des Auftraggebers |
SEO-Marketing | · Nutzerdaten von Webseitenbesuchern · Keywordanalysen | Personenkategorie(n) |
6.13.2 Liste der bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragsverarbeiters nach Art. 32 DSGVO
Der Auftragnehmer setzt folgende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vertragsgegenständlichen personenbezogenen Daten um. Die Maßnahmen wurden im Einklang mit Art. 32 DSGVO festgelegt und mit dem Auftraggeber abgestimmt.
6.13.3 Sicherung der Arbeitsstätte des Auftragsverarbeiters (Zutrittskontrolle)
Die Arbeitsstätte des Auftragsverarbeiters wird in folgender Weise gegen Einbruch und sonstige unbefugte Zutritte gesichert:
6.13.4 Sicherung der IT-Systeme des Auftragsverarbeiters (Zugangskontrolle)
Die IT-Systeme des Auftragsverarbeiters werden in folgender Weise gegen unbefugte Zugriffe (z.B. Hackerangriffe) gesichert:
6.13.5 Sichere Löschung von Daten
Folgende Maßnahmen stellen die ordnungsgemäße Löschung der vertragsgegenständlichen Daten sicher:
6.13.6 Datenschutz bei den Subunternehmern des Auftragsverarbeiters
Folgende Maßnahmen stellen sicher, dass sich die vom Auftragsverarbeiter ausgewählten Subunternehmer datenschutzkonform verhalten:
6.13.7 Sicherung von Daten bei Transport und Übermittlung (Weitergabekontrolle)
Folgende Maßnahmen gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der Weitergabe (physisch und/oder digital) vor unbefugten Dritten geschützt werden:
6.13.8 Datensicherung und Backups (Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit)
Folgende Maßnahmen stellen sicher, dass die vertragsgegenständlichen Daten jederzeit verfügbar sind:
6.13.9 Überprüfung, Evaluierung und Anpassung der vorliegenden Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter wird die in dieser Anlage beschriebenen technischen und organisatorischen
Maßnahmen im Abstand von 12 Monaten und anlassbezogen, prüfen, evaluieren und bei Bedarf anpassen.
6.13.10 Anlage 3 – Liste der bestehenden Subunternehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Unternehmen- Name und Anschrift | Beschreibung der Leistung | Land der Leistungserbringung |
LA Webhosting | Webhosting und E-Mail-Managed Hosting-Provider | Deutschland |
Sollten weitere Subunternehmer bei Kunden Leistungen erbringen, wird der Auftraggeber separat darüber informiert.
7.1 Der Kunde räumt RS Consulting e.K. für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten. Insbesondere ist RS Consulting e.K. berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden.
7.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass RS Consulting e.K. die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.
7.3 Wenn RS Consulting e.K. dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Kunden über diesen Auftrag hinaus, sofern dies nicht im Einzelfall abweichend vereinbart wurde. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte-Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und das RS Consulting e.K. bzw. dem Kunden die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel die namentliche Nennung des Urhebers.
Der Kunde stellt RS Consulting e.K. und deren Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, sollten diese aufgrund von Verletzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber RS Consulting e.K. und deren Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.
9.1 Eine Leistungserbringung erfolgt teilweise mittels Software. Dem Kunden ist bewusst, dass der Einsatz von Software nicht vollständig fehlerfrei erfolgen kann. RS Consulting e.K. kann daher auch keine fehler- und unterbrechungsfreie Leistungserbringung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen gewährleisten. Die RS Consulting e.K. ist jedoch darum bemüht, die Leistung so mangel- und störungsfrei wie möglich zu erbringen.
9.2 RS Consulting e.K. übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistung sowie die Qualität von Leitungen.
9.3 Auf den Transport von Daten über das Internet hat RS Consulting e.K. keinen Einfluss. RS Consulting e.K. übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig erreichen.
9.4 Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und RS Consulting e.K., aus welchen Gründen auch immer, das geschuldete Leistungsergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist RS Consulting e.K. dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung in Textform unter der Angabe des Mangels an RS Consulting e.K. gegenüber geltend zu machen.
9.6 Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die RS Consulting e.K. bzw. dessen Partner zu vertreten hat, hat der Kunde gegenüber RS Consulting e.K. einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen hat der Kunde wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung). Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
9.7 RS Consulting e.K. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von RS Consulting e.K. oder deren, Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
9.8 Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von RS Consulting e.K. zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchen Fall die Haftung von RS Consulting e.K. vollumfänglich ausgeschlossen.
9.9 Für alle Materialien, Inhalte und Leistungen (z.B. Logos, Claims, Werbeanzeigen, Motive, Banner, Bilder, Texte, Videos, produkt- und unternehmensbezogenen oder sonstigen Informationen), die der Kunde RS Consulting e.K. zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt, oder die der Kunde im Rahmen der Produkte veröffentlicht, übernimmt die RS Consulting e.K. keine Haftung. RS Consulting e.K. ist nicht dazu verpflichtet, die Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden darauf zu überprüfen, ob sie inhaltlich richtig, vollständig oder rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
9.10 Für übrige Schäden, die nicht von den vorstehenden Ziffern erfasst werden, ist die Haftung von RS Consulting e.K., gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit RS Consulting e.K. nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn RS Consulting e.K. die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.
9.11 Alle Ansprüche des Kunden gegenüber RS Consulting e.K. wegen Mängeln oder auf Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
9.12 Soweit die Haftung von RS Consulting e.K. beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
10.1 Der Preis ergibt sich aus jeweilig abgeschlossenem Vertrag. Alle Preise Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich netto zuzüglich der bei Leistungserbringung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
10.2 Die Rechnungsstellung kann vor Leistungserfüllung durch RS Consulting e.K. erfolgen. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug zahlbar.
10.3 Für jede etwaige nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde von RS Consulting e.K. die hieraus resultierenden Kosten in Höhe von pauschal 20€ pro Vorgang zu erstatten, soweit er diese Kosten zu vertreten hat.
10.4 Zahlungsverzug entsteht nach 8 Tagen ab Rechnungsstellung.
10.5 Für ergangene Mahnungen (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) behält sich RS Consulting e.K. vor, Mahnkosten zu berechnen. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann RS Consulting e.K. Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.
10.6 Grundsätzlich sind Auftragsvermittler, Fremddienstleister und sonstige Dritte nicht berechtigt, Zahlungen für RS Consulting e.K. entgegenzunehmen. RS Consulting e.K. behält sich vor, Vorkasse bei Auftragserteilung zu verlangen.
10.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von RS Consulting e.K. soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
11.2 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.
RS Consulting e.K.
Kattowitzer Str. 9b
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefon: +49 172 8401623
Mail: mail@consulting-rs.de
RS Consulting e.K.
Kattowitzer Str. 9b
91207 Lauf an der Pegnitz
RS Consulting e.K. – Werbung und Marketing
Copyright © 2024 – All rights reserved.